Wenn wir einen Betreuungsvertrag miteinander abgeschlossen haben, können sich Eltern die Kindertagespflege vom Jugendamt bezuschussen lassen.

 

Dafür können Sie einen Antrag auf Entgelt-Zuschuss stellen. Dabei wird Ihnen in der Sprechstunde im Jugendamt geholfen. 

 

Wenn Ihr Kind ein Jahr alt ist, stehen Ihnen grundsätzlich 25 Stunden Betreuungszeit pro Woche bei einer Tagesmutter zu.

 

Wenn Sie erwerbstätig, in Ausbildung oder im Studium sind und mehr Betreuungszeit als diese 25 Stunden brauchen,  benötigt das Jugendamt bei der Antragsstellung einen aktuellen Nachweis von Ihrem Arbeitgeber über Ihre Arbeitszeit (Arbeitsstunden und Ihre Jahreseinkommens-bescheinigung). Studenten reichen die aktuelle Semesterbescheinigung ein. Für den Hin- und Rückweg von der Tagespflegeperson zur Arbeitsstätte wird insgesamt pauschal eine Stunde pro Tag anerkannt.

 

 

Zur Antragstellung kommen Sie mit den Unterlagen ohne vorherige Terminabsprache einfach in die Sprechstunde. Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen im Amt für Jugend und Familie – Jugendamt – sind:

 

Frau Wrobbel (Nachnamen von A - Km)

Neues Rathaus, Niederwall 23

4. Etage, Flur F, Zimmer F.404.A

Tel.-Nr. 0521.51 2480

 

oder 

 

Frau Dieske  (Nachnamen von Kn - Z)

Neues Rathaus, Niederwall 23

4. Etage, Flur F, Zimmer F.404.A

Tel.-Nr. 0521.51 5696

 
  • Dienstags: 8.00 – 12.00 Uhr
  • Donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr